Wesentliche Erkenntnisse:
- Elektrische Geräte müssen regelmäßig geprüft werden. Darüber ist ein DGUV V3 Prüfprotokoll zu fertigen.
- Die Art der Dokumentation ist nicht vorgeschrieben. Sie kann insbesondere auch digital vorgenommen werden.
- Eine Verwaltung vom DGUV V3 Prüfprotokoll kann durch die Inventarsoftware erfolgen.
Themen in diesem Beitrag:
- Ist eine DGUV-Prüfung Pflicht?
- Wie prüfe ich nach DGUV V3?
- Was beinhaltet die VDE 0701?
- Was muss in ein Prüfprotokoll?
- Die Besichtigung gemäß DGUV
- Die Messung gemäß DGUV
- Die Erprobung gemäß DGUV
- Die digitale Geräteakte
- Wartungsplaner und Fristenmanagement
- Die ganzheitliche Inventarsoftware als Basis
- Mit der App protokollieren
- DGUV V3 Prüfprotokoll: Digitale Lösungen im Vorteil
- FAQs: DGUV V3 Prüfprotokoll
Ist eine DGUV-Prüfung Pflicht?
Das DGUV V3 Prüfprotokoll hält die Ergebnisse sicherheitstechnischer Überprüfungen fest. Arbeitsschutz gehört zu den essenziellen Pflichten der Arbeitgeber. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt grundsätzliche Vorgaben. Für die praktische Umsetzung wird auf das technische Regelwerk verwiesen. Dies entwerfen Fachausschüsse.
Im Einzelnen handelt es sich um:
- Ausschuss für Arbeitsstätten: Dieser kümmert sich um die Arbeitsstättenverordnung.
- Ausschuss für Betriebssicherheit: Ist zuständig für die Betriebssicherheitsverordnung.
- Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe: Befasst sich mit der Biostoffverordnung.
- Ausschuss für Gefahrstoffe: Konkretisiert die Gefahrstoffverordnung.
- Ausschuss für Arbeitsmedizin: Gibt die Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge heraus.
Durch das Sozialgesetzbuch VII werden aber auch Unfallversicherungsträger ermächtigt. Sie dürfen Vorschriften zur Verhütung von Arbeitsunfällen erlassen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verantwortet ein Regelwerk. Dies besteht aus:
- DGUV-Vorschriften: Hierbei handelt es sich um Vorgaben, die Verordnungen gleichen. Sie haben damit eine Wirkung wie Gesetze.
- DGUV-Regeln: Die Regeln sollen Verantwortliche unterstützen. Unter anderem nennen sie sicherheitsrelevante Spezifikationen. Die Regeln schaffen letztlich Orientierungspunkte. Halten Verantwortliche diese ein, dürfen sie darauf vertrauen, ausreichend vorgesorgt zu haben.
- DGUV-Informationen: Diese enthalten eine Sammlung relevanter Tipps und Hinweise. Sie sollen Verantwortliche ebenfalls unterstützen.
Die DGUV-Prüfung ist in der DGUV Vorschrift 3 beschrieben. Daher ist eine Einhaltung für Unternehmen verpflichtend. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Diese können mit Bußgeldern geahndet werden.
Wie prüfe ich nach DGUV V3?
Die DGUV V3 beschäftigt sich mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Kriterium für Arbeitsmittel ist, dass sie elektrische Energie verwenden. Ist dies der Fall, fallen sie unter die Verordnung. Die Pflichten beginnen beim Aufbau. Dieser muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Zudem müssen die elektrotechnischen Regeln eingehalten werden. Gibt es keine expliziten Regeln, gelten folgende Grundsätze:
- Elektrische Anlagen müssen jederzeit in sicherem Zustand sein.
- Die elektrischen Anlagen dürfen nur betrieben werden, wenn sie notwendige Sicherheitsanforderungen einhalten.
- Aktive Teile müssen durch Isolierung gegen ein Berühren geschützt sein. Sollte diese temporär entfernt werden müssen, ist das Gerät spannungslos zu machen.
- In manchen Fällen kann ein vollständiger Schutz nicht gewährleistet werden. Dann muss ein teilweiser Schutz benachbarter Teile erfolgen.
- Auch ein Schutz bei indirektem Berühren muss gewährleistet sein.
Für die korrekte Durchführung von Prüfungen ist der Unternehmer verantwortlich. Eine Prüfung muss bereits vor der ersten Inbetriebnahme erstmals erfolgen. Die Durchführung obliegt ebenfalls einer Elektrofachkraft. Sie ist danach in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Grundlage sind die elektrotechnischen Regeln. Die Abläufe sind in VDE-Normen beschrieben. Zudem kann das Führen eines Prüfbuches vorgeschrieben sein. Für die Dokumentation kann das DGUV V3 Prüfprotokoll genutzt werden.
Was beinhaltet die VDE 0701?
Maßgeblich sind die nachfolgenden Normen des Verbands der Elektrotechnik (VDE). Sie stellen keine Gesetze dar, sondern sind Vorgaben gemäß der DIN (Deutsche Industrienorm). Ursprüngliche gab es die DIN VDE 0701-0702. Diese wurde nun geteilt in die DIN EN 50768 VDE 0701 und die DIN EN 50699 VDE 0702. Werden Elektrogeräte repariert, muss die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen geprüft werden. In der Norm VDE 0701 werden dafür notwendige Vorgaben gemacht. Das anzuwendende Prüfverfahren wird explizit beschrieben.
Ergänzend gibt es die DIN EN 50699 VDE 0702. Hierin geht es um Wiederholungsprüfungen elektrischer Geräte. Dabei sollen die vorgegebenen Schutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Die Überprüfungen sollen regelmäßig während der Dauer des Gebrauchs erfolgen.
Die Erstprüfungen werden beschrieben in der DIN VDE 0100-600. Betraut mit allen genannten Prüfungen sind auch hier Elektrofachkräfte. Die Normen geben vor, wie die Sicherheitsüberprüfungen umgesetzt werden müssen.
Was muss in ein Prüfprotokoll?
Prüfablauf und Ergebnisse müssen dokumentiert werden. Die genaue Art der Dokumentation ist nicht vorgeschrieben. Sie kann deswegen schriftlich, aber auch digital erfolgen. Grundsätzlich gliedert sich der Sicherheitscheck nach in die drei großen Bereiche:
1. Besichtigen: Es sind vorgegebene Sichtprüfungen am Gerät abzuarbeiten.
2. Erproben: Das Gerät ist in Betrieb zu nehmen und auf den sicheren Betrieb zu testen.
3. Messen: Dabei werden bestimmte Messverfahren verwendet. So sollen zum Beispiel Isolationswiderstände ermittelt werden.
Die detaillierte VDE 0100-0600 kann beim VDE bezogen werden. Checklisten sind auch bei der DGUV erhältlich. Wesentliche Inhalte werden nachfolgend nochmal zusammengefasst.
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Die Besichtigung gemäß DGUV
Bei der Besichtigung wird die grundsätzliche Eignung des Gerätes am Arbeitsort überprüft:
- Stecker und Kupplungsgehäuse müssen unbeschädigt sein.
- Schutzkontakte dürften keine Korrosion oder Verbiegungen aufweisen.
- Die Zugentlastung muss funktionsfähig sein.
- Das Gehäuse von Geräten muss sicher sein. Es darf keine Spannung nach außen treten.
- Das Gehäuse darf nicht so beschädigt sein, dass der Schutz beeinträchtigt wird.
- Es dürfen keine Anzeichen von Überlastung oder unsachgemäßem Gebrauch erkennbar sein.
- Insgesamt dürfen keine übermäßigen Verschmutzungen oder Roststellen vorliegen.
- Die Bestückung mit Lampen und Sicherungen muss ordnungsgemäß sein.
- Schalter und Schalterarretierungen müssen beschädigungsfrei sein.
- Mögliche Schutzvorrichtungen dürfen keine Schäden aufweisen.
- Kühlöffnungen müssen freiliegen.
- Aufschriften, die der Sicherheit dienen, müssen lesbar sein.
Die Messung gemäß DGUV
Das Messen dient der Überprüfung, ob der Nutzer gegen elektrische Schläge gesichert ist. Dafür werden die festgelegten Grenzwerte überprüft:
- Messung des Schutzleiterwiderstands: Die Messung erfolgt zwischen dem Schutzleiterkontakt und berührbaren Teilen. Bei Geräten, die nicht vom Strom getrennt werden können, erfolgt eine eingeschränkte Prüfung.
- Messen des Isolationswiderstands: Hierbei werden die Isolierungen überprüft. Dazu werden aktive Teile kurzgeschlossen. Dann wird zwischen den aktiven Teilen und leitfähigen berührbaren Teilen gemessen.
- Messen des Schutzleiterstromes: Hierbei wird der Strom gemessen, der vom Schutzleiter abfließt.
- Messen des Berührungsstromes: Berühren fremde leitfähige Teile das Gerät, darf kein unzulässig hoher Strom fließen. Dies gilt für Teile, die nicht mit dem Schutzleiter verbunden sind.
Durch die beiden letztgenannten Messverfahren werden Beschaltungen und Isolierungen geprüft.
Die Erprobung gemäß DGUV
Das Erproben ist optional. Es richtet sich nach der praktischen Erforderlichkeit aus Sicherheitsaspekten. Mögliche Maßnahmen sind:
- Überprüfen von Schaltern und Not-Aus-Einrichtungen.
- Testen von Verriegelungen und Abdeckungen.
- Funktionstest von Melde- und Kontrollleuchten.
- Hörtest zum Beispiel auf Klappern oder Schleifgeräusche.
- Feststellung von Rauchentwicklung und entsprechender Gerüche.
- Überprüfung auf starke Erwärmung oder Vibrationen.
Die Dokumentation muss hinreichend aussagekräftig sein. Mindestanforderung ist das Festhalten von Messverfahren, Messwerten und des Ergebnisses. Zudem muss ersichtlich sein, wer die Prüfungen durchgeführt hat.
Die digitale Geräteakte
Es können zahlreiche Geräte in einem Unternehmen zu prüfen sein. Der Prüfungsaufwand variiert je nach Gerätetyp und Arbeitsumgebung. Zudem ist zu beachten, dass unter Umständen andere Prüfpflichten einzuhalten sind. Aus dem Arbeitsschutzgesetz und anderen Verordnungen ergeben sich zahlreiche Pflichten. Arbeitnehmer müssen vor Arbeitsbeginn den ordnungsgemäßen Zustand ihres Arbeitsmittels prüfen. Immer zu beachten sind Dokumentationspflichten. Daher setzen viele Unternehmen inzwischen auf digitale Geräteakten. Es handelt sich dabei um die Möglichkeit, Dokumente digital abzuspeichern. Dabei erfolgt eine feste Zuordnung zu einem Gerät. Vergleichbar mit einem Ordner, der für ein Arbeitsmittel angelegt wird. In diesem Ordner speichern Verantwortliche Checklisten und Anleitungen. Alle Dokumentationen lassen sich zudem direkt online ausfüllen und abspeichern. Auf diese Weise entfällt jeglicher „Papierkrieg“. Unabhängig von Schmutz und Witterungsbedingungen können alle Dokumente bearbeitet werden. Sie bleiben zudem dauerhaft in Echtzeit zugreifbar.
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Wartungsplaner und Fristenmanagement
Hierfür stehen ebenfalls digitale Hilfsmittel zur Verfügung. Ein moderner Wartungsplaner verknüpft Termine mit den Objekten. Diese wiederum sind Arbeitsbereichen oder Personen zugeordnet. Dadurch lässt sich bestimmen, welche Prüfungen für einen Arbeitsbereich anstehen. Zudem lässt sich abschätzen, welche Auswirkungen dies auf benachbarte Abschnitte hat. Weitere Vorteile einer digitalen Lösung sind zum Beispiel automatisierte Erinnerungen. Diese werden auf Wunsch zeitgerecht an Verantwortliche gesandt. Die Gefahr von Versehen und Missverständnissen im Alltag sinkt so erheblich.
Die ganzheitliche Inventarsoftware als Basis
Zudem ist es möglich, Verbünde zu bilden. Damit werden zum Beispiel Arbeitsmittel einem Bereich zugeordnet. Das kann ein Raum, aber auch eine Baustelle oder ein Fahrzeug sein. Alle weiteren Funktionen werden auf dieser Basis verknüpft. Jedes Gerät hat einen eigenen Kalender, in den Termine eingetragen werden. Entsprechend wird dem Objekt auch eine digitale Akte zugeordnet. Für Aufträge steht ein Ticketsystem zur Verfügung. Dadurch lässt sich das Wartungsmanagement strukturieren und zum Teil sogar automatisieren. Zudem steht eine Personalverwaltung zur Verfügung. Darin lassen sich Qualifikationen von Mitarbeitern hinterlegen. Auf diese Weise sehen Vorarbeiter direkt, ob eine Prüfperson ausreichend befähigt ist.
Mit der App protokollieren
Die Inventarsoftware muss an jedem Arbeitsplatz verfügbar sein. Dafür ist eine gewisse Infrastruktur notwendig. Cloudbasierte Lösungen wie Timly haben den Vorteil, dass die Anwendung zentral läuft. Sie wird als Service auf einem Cloud-Server bereitgestellt. Administration und Absicherung gehören zum Paket und werden vom Anbieter übernommen. Die Nutzer müssen sich lediglich über ein internetfähiges Endgerät anmelden. Für den besseren Komfort steht eine Web-App zur Verfügung. Dadurch haben Prüfer die Möglichkeit, Protokolle an einem Tablet auszufüllen. Vorbereitet werden kann beispielsweise auch das DGUV V3 Prüfprotokoll. Mitarbeiter sehen die digitale Akte auf Wunsch sogar am Smartphone ein. Für die schnellere Zuordnung der Geräte stehen QR-Codes zur Verfügung. Das ermöglicht das unkomplizierte Aufrufen einzelner Profile. Auch externe Prüfer lassen sich im System hinterlegen. Das Berechtigungssystem erteilt feingranular nur die erforderlichen Rechte.
DGUV V3 Prüfprotokoll: Digitale Lösungen im Vorteil
Sicherheitsüberprüfungen sind wichtig und sinnvoll. Eigene Mitarbeiter müssen geschützt werden. Auch die gesetzlichen Vorgaben sollten Verantwortliche möglichst genau beachten. Das DGUV V3 Prüfprotokoll hilft dabei. Es unterstützt das Prüfpersonal. Zudem sichert es einheitliche Standards. Werden Formulare digital geführt, vereinfacht das vieles. Die Eingabe ist unkompliziert. Die Dokumente bleiben sicher gespeichert.
Die Inventarsoftware bietet eine wichtige Basis für die papierlose Dokumentation. Sie ermöglicht, dass jederzeit Transparenz über vorangegangene Prüfungen besteht. Jeder berechtigte Mitarbeiter kann das DGUV V3 Prüfprotokoll permanent einsehen.
FAQs: DGUV V3 Prüfprotokoll
Warum ist die Einhaltung von Prüfvorschriften nach der DGUV V3 so wichtig?
Ist die Dokumentation von Arbeitsschutzmaßnahmen an eine Form gebunden?
Wie können DGUV V3 Prüfprotokolle sinnvoll abgelegt werden?
Wie lassen sich verschiedene Prüfpflichten am besten organisieren?
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