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Arbeitsschutzunterweisung & Co… alle Termine im Blick mit Timly

Jennifer Ritz
Jennifer RitzInventar-Expertin10 Min
Frau nutzt Arbeitsschutzunterweisung Software auf mobilen Geräten
Mit der digitalen Personalakte von Timly nie wieder Arbeitsschutzunterweisungen verpassen

Warum ist die Arbeitsschutzunterweisung so wichtig?

Der Fachkräftemangel ist für die meisten Unternehmen zu einem großen Problem geworden. Je weniger umfassend ausgebildete und qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung stehen, desto schwieriger wird die Planung des konkreten Personaleinsatzes. Zudem bekommt die rechtzeitige Einplanung von Terminen der Mitarbeiter wie Arbeitsschutzunterweisungen und Abnahme von erforderlichen Prüfungen eine noch höhere Relevanz.

Wird hier ein wichtiger Stichtag übersehen und ein Berechtigungsnachweis läuft aus, verschärft dies die Situation unnötig. Deswegen macht es keinen Sinn mehr, Personal und Arbeitsmittel getrennt voneinander zu betrachten. Ein Mitarbeiter benötigt funktionsfähiges Werkzeug und alle notwendigen Unterweisungen zur Erfüllung der Aufgaben.

Der Arbeitsschutz hat hierbei eine herausragende Bedeutung. Die Inventarsoftware von Timly unterstützt Sie bei der Einhaltung aller notwendigen Vorschriften. Die integrierte Personalverwaltung zeigt übersichtlich an, ob ein Mitarbeiter die erforderlichen Qualifikationen hat und ob für ihn Termine wie die Arbeitsschutzunterweisung anstehen.

Über 500 Firmen, Schulen und Städte vertrauen auf Timly

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Gefährdungsbeurteilung mit digitaler Unterstützung

Arbeitgeber unterliegen umfassenden Verpflichtungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). So haben sie die Pflicht, ein gefährdungsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen, erforderliche Schutzmaßnahmen zu treffen und ihren Mitarbeitern eine Arbeitsschutzunterweisung zu erteilen.

Dabei ist unter anderem der aktuelle Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und von arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu berücksichtigen. Daraus soll eine Gefährdungsbeurteilung für einzelne Arbeitsbereiche resultieren. In §6 ArbSchG ist explizit eine Dokumentation der Beurteilung, aller getroffenen Maßnahmen und der regelmäßigen Überprüfung gefordert.

Der Gesetzgeber verlangt hier eine Menge von Verantwortlichen in Unternehmen, die sich mehrheitlich wohl nicht über zu wenig bürokratische Pflichten beschweren können. Dennoch ist Gesundheitsschutz bei der Arbeit natürlich ein besonders wichtiges Thema. Im Falle von Überprüfungen durch das Gewerbeamt oder bei Betriebsunfällen möchte sich sicherlich kein Verantwortlicher Versäumnisse oder eine fehlende Arbeitsschutzunterweisung vorwerfen lassen.

Timly ermöglicht es Ihnen, in der digitalen Personalakte alle notwendigen Informationen wie die jährliche Arbeitsschutzunterweisung und auch die Inhalte der Unterweisung zu hinterlegen. In Kombination mit dem Wartungsplaner für ihr Inventar ist bei der Disposition sofort ersichtlich, ob ein Mitarbeiter alle erforderlichen Qualifikationen hat, unter Umständen noch eine Unterweisung erfolgen muss und die Arbeitsmittel in vorschriftsmäßigem Zustand sind. Dies erleichtert Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine umfassende Gefährdungsbeurteilung.

Die Timly Software in der Anwendung

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Die jährliche Sicherheitsunterweisung DGUV und andere Pflichten

Gewerbliche Unternehmen sind zusätzlich den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verpflichtet. Bei der DGUV handelt es sich um den Dachverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Deutschland. Entsprechend müssen sich gewerbliche Unternehmen an deren Vorgaben halten, wenn sie nicht riskieren wollen, im Schadensfall keinen Versicherungsschutz zu erhalten.

In der Verordnung 1 der DGUV ist in § 4 festgelegt, dass vor der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit von Mitarbeitern Verantwortliche eine Unterweisung durchführen müssen, die notwendiger Schutzmaßnahmen des Arbeitsschutzes enthält. Es soll zudem dokumentiert werden, wann und durch wen sie erfolgt ist. Infrage kommen hierfür beispielsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Auch bei der Einführung neuer Arbeitsmittel ist jeder betroffene Mitarbeiter individuell zu unterweisen. Zudem verweist die Verordnung wiederum auf die bereits vorgestellte gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitsschutzunterweisung, genauer § 12 ArbSchG. Die DGUV Vorschrift enthält weiterhin die Verpflichtung, dem Unfallversicherungsträger auf Verlangen die Dokumentation der getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen vorzulegen. Gemäß § 12 ArbSchG müssen ausreichend Beschäftigte für etwaige Sofortmaßnahmen wie Erste Hilfe und Brandschutzbekämpfung qualifiziert sein.

Unterweisung ist nicht gleich Unterweisung – Definition gefällig?

Was genau unter einer Arbeitsschutzunterweisung zu verstehen ist, ergibt sich ebenfalls aus § 12 Arbeitsschutzgesetz. Darin ist gefordert, dass der Arbeitgeber seine „Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen“ hat.

Die jährliche Unterweisung muss Anweisungen und Erläuterungen zum Arbeitsschutz enthalten, die speziell auf den Arbeitsplatz und die Tätigkeit ausgelegt sind. Dabei wird eine Einbeziehung der Gefährdungsentwicklung und eine regelmäßige Wiederholung der Arbeitsschutzunterweisung gefordert. Das führt im Klartext dazu, dass in jedem Unternehmen letztlich eine Vielzahl individueller Unterweisungen erfolgen müssen. Diese haben zudem stets aktuelle Gegebenheiten berücksichtigen, etwa:

  • die erstmalige Verwendung neuer Maschinen oder Werkzeuge
  • Ausbildungs- und Kenntnisstand von Mitarbeitern
  • Veränderungen in Arbeitsprozessen
  • regelmäßige Gefährdungsbeurteilung aufgrund von Vorfällen wie Betriebsunfällen

Die DGUV führt hierzu ergänzend auf, dass die Arbeitsschutzunterweisung so gestaltet sein muss, dass sie für den einzelnen Mitarbeiter verständlich ist. Die Form ist darüber hinaus nicht explizit festgeschrieben. So ist etwa auch eine Online-Unterweisung während einer Home-Office-Phase denkbar. Hierdurch kann gewährleistet werden, dass eine Unterweisung der Beschäftigten während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen erfolgt.

Alles an einem Ort: Die digitale Personalakte

Die Inventarsoftware von Timly ist von jeher so konzipiert, dass sie sich möglichst intuitiv bedienen und damit einfach in Arbeitsabläufe einbinden lässt. Das betrifft sowohl die Personalverwaltung in der digitalen Personalakte als auch die Verwaltung von Inventar. Seine große Stärke spielt Timly bei der Kombination beider Elemente in der betrieblichen Praxis aus.

Was kann die Inventardatenbank eigentlich alles

So können Sie jede Arbeitsschutzunterweisung detailliert und individuell pro Arbeitsplatz hinterlegen. Alle sicherheitsrelevanten Termine werden bei der Disposition verknüpft. Auf diese Weise fällt es sofort auf, wenn ein Mitarbeiter nicht (mehr) über eine notwendige Qualifikation verfügt oder ein wichtiger Termin wie die nächste Arbeitsschutzunterweisung ansteht. Im Falle von Kontrollen ist es einfach möglich, den Nachweis zu führen, dass jede notwendige Unterweisung durchgeführt wurde.

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