Wartung medizinischer Geräte – mehr Sicherheit mit Timly
Auf dieser Seite finden Sie Inhalte zu folgenden Themen:
- Wie Sie mit der Inventarsoftware Fristen im Blick behalten und Prüfprotokolle verwalten
- Wer darf medizinische Geräte prüfen?
- MTK- und STK-Prüfung, welche Geräte unterliegen der Prüfpflicht?
- Wartung und Reparatur medizinischer Geräte dokumentieren mit Timly
- Bei der Medizintechnik Service Fristen einhalten mit dem Wartungsplaner
- Mit der digitalen Personalakte Qualifikationen und Zertifizierungen im Blick behalten
- Praxisnahe Umsetzung vereinfacht Wartung medizinischer Geräte
Mit Timly die Wartung medizinischer Geräte immer und überall im Blick behalten
Wie Sie mit der Inventarsoftware Fristen im Blick behalten und Prüfprotokolle verwalten
Die Wartung medizinischer Geräte gehört zu den wichtigen Grundpflichten im Pflegebereich. Gesetzliche Vorschriften sehen regelmäßige Prüfungen vor. Funktionieren eingesetzte Geräte nicht wie vorgesehen, besteht schlimmstenfalls eine Gefahr für die Gesundheit der Patienten. Die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben stammen aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Sie sehen etwa regelmäßige Inspektionen und Wartungen für medizinische Geräte vor. Andere gesetzliche Vorgaben verlangen regelmäßige Prüfungen elektrischer Geräte nach der DGUV-Vorschrift (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).
Mit Timly haben Sie die Möglichkeit, das verwendete Equipment systematisch zu erfassen. Wichtige Informationen lassen sich in der digitalen Geräteakte einpflegen, der Wartungskalender erinnert an vorgesehene Prüftermine. Das verringert den Verwaltungsaufwand und sorgt dafür, dass notwendige Daten jederzeit digital abrufbar sind.
Wer darf medizinische Geräte prüfen?
Die vorgeschriebene Wartung medizinischer Geräte umfasst im Gesundheitswesen sicherheitstechnische Kontrollen (STK) und messtechnische Kontrollen (MTK). Die STK sind in § 11 MPBetreibV geregelt. Dieser schreibt sicherheitstechnische Kontrollen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik vor. Für den zur Durchführung berechtigten Personenkreis verweist die Norm auf § 5 MPBetreibV. Darin ist gefordert, dass mit der Durchführung nur betraut werden darf, wer:
– über eine geeignete Ausbildung oder einschlägige Berufserfahrung verfügt,
– nicht weisungsgebunden ist,
– über die technischen und räumlichen Mittel für die Durchführung verfügt.
Für den Nachweis der Fähigkeit kann beispielsweise ein Zertifikat einer berechtigten Stelle vorgelegt werden.
Details zur MTK ergeben sich aus § 14 MPBetreibV. Aufgrund der Vorschrift müssen Betreiber von Medizinprodukten eine regelmäßige Wartung der medizintechnischen Geräte gemäß den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) durchführen oder durchführen lassen, um sicherzustellen, dass die medizinischen Anlagen einwandfrei funktionieren. Mit der Prüfung betraut werden dürfen entweder für das Messwesen zuständige Behörden oder Personen, die den bereits genannten Anforderungen des § 5 MPBetreibV entsprechen.
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MTK- und STK-Prüfung, welche Geräte unterliegen der Prüfpflicht?
Eine Auflistung, für welche Geräte Prüfpflichten bei der Wartung medizinischer Geräte bestehen, ergibt sich aus den Anlagen zur MPBetreibV. Für die STK ist die Anlage 1 relevant, für die MTK die Anlage 2. Erfasst sind eine Vielzahl unterschiedlicher Geräte, die jeweils einer Oberkategorie zugeordnet sind. Dabei handelt es sich in Anlage 1 beispielsweise um:
– Nicht implantierbare aktive Medizinprodukte, die mittels elektrischer Energie auf Organe oder Muskeln einwirken, z.B. Defibrillatoren, Elektroakupunkturgeräte und Muskelstimulatoren.
– Nicht implantierbare aktive Medizinprodukte zur intrakardialen Messung, z.B. EKG-Geräte, Blutdruckmessgeräte und Herzleistungsmesser
– Nicht implantierbare aktive Medizinprodukte zur Einbringung von Substanzen in den Blutkreislauf, wie z.B. Dialysegeräte, Druckinfusionsgeräte und Transfusionsgeräte.
In der für die MTK maßgebliche Anlage 2 sind unter anderem folgende Kategorien aufgeführt:
– Medizinprodukte zur Bestimmung der Hörfähigkeit,
– Geräte zur Bestimmung der Körpertemperatur,
– Nichtinvasive Blutdruckmessgeräte.
Die Prüfzeiträume müssen so bestimmt werden, dass es möglich ist, Fehlfunktionen rechtzeitig erkennen zu können. Hierfür ist der allgemeine Stand der Technik maßgeblich. Die Prüfung und Wartung medizinischer Geräte sind generell zu dokumentieren.
Wartung und Reparatur medizinischer Geräte dokumentieren mit Timly
Die akribische Dokumentation der Prüfung und Wartung medizinischer Geräte ist nicht nur aus gesetzlicher Sicht wichtig. Mitarbeiter erhalten damit die Möglichkeit, sich vom ordnungsgemäßen Zustand ihrer Arbeitsmittel zu überzeugen. Timly stellt mit seiner universellen Inventarsoftware das perfekte Werkzeug dafür zur Verfügung.
Aufgrund der flexiblen Gestaltung von Geräteprofilen lassen sich alle erdenklichen Medizinprodukte darin erfassen, vom komplexen elektrischen Messgerät bis hin zu Verbrauchsmaterial wie Verbandszeug. Die benötigten Attribute können einfach von den Verantwortlichen festgelegt und als Vorlage gespeichert werden. In der digitalen Geräteakte finden alle notwendigen Dokumente Platz. Hier lassen sich auch Prüfprotokolle ablegen.
Der Datenbestand wird bei Timly auf einem Cloud-Server abgelegt. Eine sichere Verschlüsselung und das feingranulare Rechtekonzept sorgen für die notwendige Datensicherheit. Die DSGVO-Konformität wird vom Anbieter garantiert. Für den Zugriff auf Timly ist lediglich ein internetfähiges Endgerät notwendig. Die für Smartphones und Tablets optimierte App ermöglicht auch den Einsatz von Mobilgeräten bei der Wartung medizinischer Geräte.
Eine Kennzeichnung mit QR-Codes erleichtert den Aufruf von Geräteprofilen über den in der App integrierten Barcode-Scanner. Auf diese Weise stehen Informationen über regelmäßige Wartungen und Prüfungen auch unterwegs, etwa im Rettungswagen oder im mobilen Pflegedienst, zur Verfügung.
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Bei der Medizintechnik Service Fristen einhalten mit dem Wartungsplaner
Timlys Wartungsplaner-Software ist weit mehr als ein digitaler Terminkalender. Bereits bei der Erfassung medizinischer Geräte lässt sich ein systematisches Konzept umsetzen. Die Einstufung nach der MPBetreibV kann direkt als Attribut hinterlegt werden.
Für die vorgeschriebenen Prüfpflichten und auch interne Maßnahmen zur Qualitätssicherung besteht in Timly die Möglichkeit, sogenannte Aktivitäten anzulegen. Diese beschreiben detailliert durchzuführende Aktionen. Auf Wunsch lassen sich auch Wartungsprotokolle hinterlegen und digital ausfüllen. In der Folge ist es möglich, eine oder mehrere Aktivitäten einem Objekt zuzuordnen. Bei Ansicht des jeweiligen Gerätes erscheinen dann sowohl die anstehenden Termine, als auch die Historie durchgeführter Maßnahmen.
In der Fristenübersicht erhält der Benutzer eine gebündelte Auflistung der anstehenden Termine. Farbliche Markierungen erleichtern die Orientierung, Verantwortliche werden gleich mit aufgelistet. Zudem ist eine automatisierte Erinnerungsfunktion enthalten. Zuständige Mitarbeiter bekommen zeitgerecht eine Nachricht über die fällige Prüfung und Wartung medizinischer Geräte zugesandt.
Mit der digitalen Personalakte Qualifikationen und Zertifizierungen im Blick behalten
Der ganzheitliche Ansatz von Timly umfasst nicht nur die Verwaltung für eine regelmäßige Wartung und Reparatur. In der digitalen Personalakte besteht die Möglichkeit, Qualifikationen und Zertifizierungen der eigenen Mitarbeiter, aber auch von externen Prüfern, zu dokumentieren. Timly berücksichtigt dabei die datenschutzrechtlichen Belange.
Sensible Daten können in einem besonders geschützten Bereich abgelegt werden. Sichtbar werden lediglich Grunddaten wie Name und Gültigkeit nachgewiesener Zertifizierungen. Dadurch ist für Mitarbeiter eine Möglichkeit gegeben, Qualifikationen von externem Prüfpersonal nachzuvollziehen.
Werden eigene Angestellte mit der Wartung medizinischer Geräte betraut oder sind Nachweise für die Bedienung von medizinischem Gerät notwendig, hilft Timly zusätzlich mit dem Schulungsplaner und der Fristenübersicht für die Gültigkeit der nachgewiesenen Schulungen. Letztlich lässt sich ein vollständiges Einarbeitungs- und Fortbildungskonzept für die eigenen Mitarbeiter in Timly umsetzen.
Praxisnahe Umsetzung vereinfacht Wartung medizinischer Geräte
Ob Krankenhäuser, Arztpraxen oder Pflegedienste, Timly ist bei einer Vielzahl medizinischer Einrichtungen im erfolgreichen Praxiseinsatz.
Zu den zufriedenen Kunden zählen beispielsweise das Deutsche Rote Kreuz, die Klinik Lengg, die Klinikgruppe Hirslanden und die „SOS Ärzte“ Zürich.
Mit der smarten Timly-App alles im Blick behalten
Die Wartung medizinischer Geräte lässt sich mit Timly systematisch und praxistauglich umsetzen. Notwendige Informationen stehen jederzeit an allen erdenklichen Einsatzorten zur Verfügung. Planung und Koordination von Prüfungen und Wartungen werden erheblich vereinfacht, wenn eine ganzheitliche Erfassung benötigter Materialien und Geräte erfolgt. Die zusätzliche Verknüpfung mit persönlichen Fähigkeiten des eigenen Personals runden den Funktionsumfang ab und machen Timly zu einem unverzichtbaren Helfer rund um das medizinische Inventar.