Die Feuerlöscher-Prüfung ist eine der wichtigsten Pflichten für Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen. Im Ernstfall kann die Funktionsfähigkeit von Brandschutzeinrichtungen Leben retten, aber auch das Ausbreiten von kleineren Bränden wirkungsvoll unterbinden. Das Vorhalten von Feuerlöschern ist in allen gewerblichen Bereichen verpflichtend. In regelmäßigen Abständen müssen Vorrichtungen zur Brandbekämpfung überprüft werden.

Hier sind Verantwortliche in Unternehmen, Behörden und Organisationen gleichermaßen in der Pflicht. Prüffristen sind einzuhalten und die ordnungsgemäße Durchführung von Prüfungen ist zu dokumentieren.

Warum müssen Feuerlöscher regelmäßig geprüft werden?

Die Funktionsfähigkeit eines Feuerlöschers muss jederzeit gegeben sein. Eine Feuerlöscher-Prüfung stellt sicher, dass das Löschmittel noch wirksam ist und die Vorrichtungen zum Sprühen oder Spritzen wie vorgesehen funktionieren. Mehrere einschlägige Gesetze und Verordnungen beschäftigen sich mit der Thematik. Daraus leiten sich verschiedene gesetzliche Anforderungen ab, auf die wir nachfolgend noch im Detail eingehen.

Neben der Einhaltung von Gesetzen geht es aber in der Praxis vorrangig darum, Mitarbeitende zu schützen und auch Sachschäden durch Feuer möglichst gering zu halten. Sollte es trotz aller Vorsicht doch zu einem Schadensfeuer kommen, kann auch die Haftung tangiert sein, wenn Brandschutzvorrichtungen nicht wie vorgeschrieben funktionieren.

Welche Vorschriften gelten für Feuerlöscher?

Die einzuhaltenden Vorschriften gelten zum Teil generell und werden ergänzt durch speziellere Normen, die im bestimmten Kontext zur Anwendung kommen und beispielsweise detailliertere oder verschärfende Regeln vorgeben.

Vorschriften für die regelmäßige Feuerlöscherprüfung

Nachfolgend eine Aufstellung der wichtigsten gesetzlichen Regelungen:

  • Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Hieraus leitet sich die Pflicht ab, Arbeitsstätten so zu gestalten, dass für Arbeitnehmer möglichst geringe Gefährdungen entstehen. Daher ist zum Beispiel eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Zudem sind Vorrichtungen zur Verringerung von Gefährdungen entsprechend dem aktuellen Stand der Technik einzusetzen.
  • Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Die ASR A2.2 mit dem Titel „Maßnahmen gegen Brände“ konkretisiert die zu treffenden Maßnahmen. Sie legt fest, wie viele Feuerlöscher in bestimmten Gebäudearten vorzuhalten sind. Zudem bestimmte sie Art und Umfang von Wartung und Prüfung.
  • Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Hier ist in § 16 BetrSichV festgelegt, dass wiederkehrende Prüfungen für Anlagen gemäß Anhang 2 durchzuführen sind. Dort sind Druckbehälter von Feuerlöschgeräten und Löschmittelbehälter aufgeführt
  • Die DGUV-Information 205–001: Die Ausarbeitung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung trägt den Titel „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“. Entsprechend ist sie weiter gefasst und behandelt auch Themen wie die Bestellung von Brandschutzbeauftragten, bauliche Maßnahmen und Feuerlöscheinrichtungen aller Art. Dazu zählen Feuerlöscher, die dort im Detail beschrieben sind. Es werden praktische Hinweise zur Auswahl der richtigen Ausführungen und etwa der Montage sowie Kennzeichnung gegeben.
  • Die DIN 14406-4: Diese Deutsche Industrienorm beschäftigt sich mit der Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern. Hieraus leitet sich etwa auch die Zertifizierung von Sachkundigen für die Feuerlöscher-Prüfung ab.
  • Spezialnormen wie zum Beispiel die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO): Dort ist in § 35g StVZO vorgeschrieben, dass in Kraftomnibussen ein betriebsfertiger Feuerlöscher mit mindestens 6 kg mitzuführen ist.

Je nach Branche können weitere Vorschriften zutreffend sein, etwa im Bereich von Gesundheitsversorgung und Pflege.

Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?

Trotz der unterschiedlichen Vorschriften richtet sich die Häufigkeit der Feuerlöscher-Prüfung nach der speziellsten Norm, der ASR 2.2. Dort ist in Abschnitt 7.4.2 vorgeschrieben, dass Feuerlöscher spätestens alle zwei Jahre von Fachkundigen zu warten sind. Vom Hersteller vorgegebene abweichende Fristen sind zu beachten. Sehr fordernde Bedingungen, etwa durch Umwelteinflüsse oder mobile Verwendung, können den Prüfintervall für Feuerlöscher verringern.

Der Grund dafür ist, dass Bauteile von Feuerlöschern beschädigt werden könnten. Auch das Löschmittel kann unbrauchbar werden. Zusätzlich sollten Feuerlöscheinrichtungen regelmäßig auf Vollständigkeit und offensichtliche Beschädigungen kontrolliert werden. Dies kann beispielsweise bei der Übernahme eines Arbeitsbereiches zu Arbeitsbeginn erfolgen.

Kommt es zu Beschädigungen an Feuerlöschern oder mussten sie eingesetzt werden, so ist eine außerordentliche Prüfung, Wartung und erneute Befüllung erforderlich.

Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt zusätzlich eine innere Prüfung der Druckbehälter vor. Diese muss alle fünf Jahre bei einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) erfolgen. Ausnahmen gelten etwa für CO₂-Feuerlöscher oder solche, die nur im Einsatz unter Druck gesetzt werden. Zusätzlich muss alle 10 Jahre eine Festigkeitsprüfung durch die ZÜS oder eine befähigte Person (bP) durchgeführt werden.

Wer darf Feuerlöscher prüfen?

Zur Durchführung der Feuerlöscher-Prüfung ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Dieser richtet sich nach der bereits erwähnten DIN 14406-4.

Die Sachkunde bezieht sich auf:

  • Grundlagen des Brandschutzes
  • Gesetzliche Regelungen
  • Aufbau und Funktion von Feuerlöschern
  • Prüfung und Instandhaltung der Feuerlöschgeräte
  • Besonderheiten von Druckgeräten

Als Nachweis ist ein theoretischer und praktischer Test zu absolvieren.

Wie läuft eine Feuerlöscher-Prüfung ab?

Die Feuerlöscher-Prüfung folgt einem festen Ablauf. Der Brandschutzprüfer nimmt zunächst eine Sichtprüfung vor. Dabei wird das Äußere auf Beschädigungen begutachtet. Die Komponenten müssen vollständig und unbeschädigt sein. Bewegliche Teile müssen wie vorgesehen funktionieren. Insbesondere darf kein Löschmittel austreten.

Feuerlöscher regelmäßig prüfen lassen

Das Löschmittel muss zudem im vorgesehenen Zustand sein. Der Austausch ist meist in einem Zeitraum von 5 bis 8 Jahren notwendig. Handelt es sich um einen Druckbehälter, prüft die befähigte Person das korrekte Druckverhältnis. Die Armaturen müssen funktionsfähig und unbeschädigt sein.

Wichtig ist es zudem, dass Beschriftungen und Kennzeichnungen vorhanden und lesbar sind. Im Ernstfall kommt es darauf an, notwendige Bedienhinweise schnell und ohne Missverständnisse erkennen zu können. Auch Prüfplaketten und Hinweise zur Haltbarkeit des Löschmittels müssen vorhanden sowie lesbar sein. Nur so können sich Mitarbeitende vor Ort vom korrekten Zustand der Brandschutzvorrichtungen überzeugen.

Häufige Mängel bei Feuerlöschern

Immer wieder kommt es zu beschädigten Behältern. Gerade im Lagerbereich ist es an der Tagesordnung, dass Feuerlöscher übersehen und versehentlich heruntergerissen oder bei Ladevorgängen angefahren werden. Ein weiterer Schwachpunkt können Dichtungen sein, die mit der Zeit oder durch äußere Einflüsse porös werden. Dadurch kommt es zu Druckverlust und die Feuerlöscher können im Ernstfall nicht mit genügend Druck betrieben werden.

Die zumeist überwiegend metallischen Teile eines Feuerlöschers können von Korrosion betroffen sein. Gerade in feuchten Umgebunden oder bei leichten Beschädigungen an vormals lackierten Stellen ist dies trotz der verwendeten hochwertigen Materialien nicht auszuschließen. Austritt von Löschmitteln oder Druckverlust sind mögliche Folgen.

Auch fehlende Prüfplaketten sind ein Problem. Wurden diese entfernt oder nicht richtig verklebt, fällt der Nachweis eingehaltener Prüffristen für Feuerlöscher schwer. Mitarbeitende müssen sich zudem möglichst einfach überzeugen können, dass alle Feuerlöscher im einwandfreien Zustand sind.

Ein überschrittenes Prüfintervall für einen Feuerlöscher ist wie ein Schaden zu bewerten. Die Brandschutzsicherheit ist nur gewährleistet, wenn alle Brandschutzvorrichtungen wie vorgesehen funktionieren. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, alle notwendigen Prüffristen für Feuerlöscher zentral und möglichst automatisiert zu überwachen.

Feuerlöscher-Prüfung dokumentieren

Im Bereich der Arbeitssicherheit kommt der Dokumentation eine wichtige Bedeutung zu. Zwar ist überbordende Bürokratie zunehmend ein Problem, doch im sensiblen Bereich der Brandschutzprüfung ist es wichtig, die Einhaltung von Vorschriften schriftlich festzuhalten und transparent zu gestalten. So besteht auch für die Feuerlöscher-Prüfung eine Dokumentationspflicht.

Zudem sind Prüfplaketten an den Gehäusen der Feuerlöscher zu befestigen, aus denen die nächste Fälligkeit einer Feuerlöscher-Prüfung hervorgeht.

Gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften bestehen in der Regel Nachweispflichten über die Einhaltung von vorgeschriebenen Maßnahmen zum Arbeitsschutz. Ebenso hilft die sorgfältige Dokumentation, bei Auditierungen und im Schadensfall, um gegenüber Versicherungen nachzuweisen, dass Brandschutzpflichten nicht verletzt wurden.

Digitales Prüfmanagement für Feuerlöscher

Prüffristen und Instandhaltung werden heute in der Regel digital organisiert. Doch es gibt Unterschiede beispielsweise zwischen dem Führen von Listen in Software wie Excel und spezialisierter Inventar- und Wartungssoftware. Anbieter wie Timly ermöglichen es Inventar universell zu erfassen. Dabei lassen sich beliebige Attribute zuordnen und auch untereinander verknüpfen. So entsteht eine transparente Übersicht, wo sich Brandschutzmittel wie zum Beispiel Feuerlöscher befinden.

Jedes Objekt verfügt über einen eigenen Kalender und eine digitale Geräteakte. Hier können Prüffristen für verschiedene Kategorien vorgegeben oder individuell angepasst werden. Hinterlegte Verantwortliche werden zeitgerecht auf anstehende Prüfungen hingewiesen.

Die Bedienung erfolgt mobil, durch eine cloudbasierte Umsetzung und den Zugriff per App. Dadurch ist es beispielsweise möglich, dass die befähigte Person eine Feuerlöscher-Prüfung direkt vor Ort in der Timly App dokumentiert. Alle berechtigten Mitarbeitenden können sich in der Folge vom Wartungszustand des Feuerlöschers überzeugen, indem sie den vergebenen QR-Code einscannen.

Verantwortliche haben einen zentralen Echtzeit-Überblick im Wartungskalender. Das schafft einerseits Rechtssicherheit. Viel wichtiger ist aber, dass die Arbeitssicherheit auf diese Weise unbürokratisch und praxisnah gestärkt wird.

Häufige Fehler im Brandschutzmanagement

Wir haben noch einmal die häufigsten Fehler im Brandschutzmanagement zusammengefasst:

  1. Verpasste Prüftermine durch einen fehlenden zentralen Überblick
  2. Unvollständige Dokumentation als Folge von papierbasierter Verwaltung
  3. Fehlende Zuständigkeiten verursacht durch intransparente Absprachen
  4. Keine regelmäßigen Kontrollen aufgrund von Zeitdruck oder Nachlässigkeit
  5. Veraltete Feuerlöscher, deren Aufbewahrungsorte übersehen wurden

Diese und andere Probleme lassen sich durch die Einführung einer digitalen Verwaltung einfach lösen.

Fazit: Feuerlöscher-Prüfung dient der Brandschutzsicherheit

Feuerlöscher-Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Dies aber aus gutem Grund. Brände stellen eine ernstzunehmende Gefahr für Menschen und Sachgüter dar. Die regelmäßige Wartung der Brandschutzeinrichtungen erhöht die Sicherheit im Unternehmen. Effizientes Fristenmanagement und sorgfältige Dokumentation bringen Rechtssicherheit.

Digitale Lösungen wie Timly betten die Einhaltung von Prüffristen intuitiv in Arbeitsabläufe ein und vereinfachen die Organisation erheblich. Das Übersehen einer anstehenden Feuerlöscher-Prüfung ist dadurch praktisch ausgeschlossen.

FAQs: Häufige Fragen zur Prüfung von Feuerlöschern

Feuerlöscher müssen laut ASR A2.2 spätestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person gewartet werden. Abweichende Herstellerangaben oder erschwerte Einsatzbedingungen können kürzere Prüfintervalle erforderlich machen.

Nur Personen mit Sachkundenachweis nach DIN 14406-4 dürfen Feuerlöscher prüfen. Der Nachweis umfasst einen theoretischen und praktischen Test zu Aufbau, Funktion und Instandhaltung der Geräte.

Ein überschrittenes Prüfintervall gilt als Mangel und die Funktionsfähigkeit des Feuerlöschers ist nicht mehr gewährleistet. Im Schadensfall kann dies rechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen für den Betreiber haben.

Die innere Prüfung des Druckbehälters muss alle fünf Jahre durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) erfolgen. Zusätzlich ist alle zehn Jahre eine Festigkeitsprüfung durch die ZÜS oder eine befähigte Person vorgeschrieben.

Das Löschmittel muss in der Regel alle 5 bis 8 Jahre ausgetauscht werden. Nach jedem Einsatz oder bei Beschädigung ist zusätzlich eine außerordentliche Prüfung und Neubefüllung notwendig.

Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ legt fest, wie viele Feuerlöscher je nach Gebäudeart und Gefährdungspotenzial vorzuhalten sind. Sie bestimmt zudem Umfang und Art der erforderlichen Wartung.

Geprüft werden unter anderem der äußere Zustand, die Funktionsfähigkeit beweglicher Teile, der Zustand des Löschmittels sowie Lesbarkeit von Kennzeichnungen und Prüfplaketten. Bei Druckbehältern wird zusätzlich das Druckverhältnis kontrolliert.

Ja, laut § 35g StVZO müssen Kraftomnibusse einen betriebsfertigen Feuerlöscher mit mindestens 6 kg mitführen. Diese Sonderregelung ergänzt die allgemeinen Vorschriften der ASR A2.2.